Neues von der Maskenpflicht
von Jan Niemann
Das ist neu ab dem 31.05.2021:
Es besteht seit dem 31.05.2021 keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen außerhalb der eigenen Klasse/ Kohorte eingehalten wird.
Gleiches gilt für die Durchführung von Unterricht außerhalb eines geschlossenen Raumes auf dem Schulgelände.
- Es kann also
- beim Unterricht im Freien
- in den Pausen
- auf dem Schulweg
- bei Klassenausflügen (außerschulische Lernorte)
auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden, wenn man innerhalb seiner Kohorte/ Klasse bleibt. Vor Ort eventuell andere Vorgaben des außerschulischen Lernorts zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gelten weiterhin.
Im Musikunterricht darf draußen wieder gesungen werden, wenn die Klasse unter sich bleibt und der Mindestabstand von 1,5 m zur nächsten Person eingehalten wird.