Neues von der Maskenpflicht

von Jan Niemann

Das ist neu ab dem 31.05.2021:

Es besteht seit dem 31.05.2021 keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen außerhalb der eigenen Klasse/ Kohorte eingehalten wird.

Gleiches gilt für die Durchführung von Unterricht außerhalb eines geschlossenen Raumes auf dem Schulgelände.

  • Es kann also
    - beim Unterricht im Freien
    - in den Pausen
    - auf dem Schulweg
    - bei Klassenausflügen (außerschulische Lernorte)

    auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden, wenn man innerhalb seiner Kohorte/ Klasse bleibt. Vor Ort eventuell andere Vorgaben des  außerschulischen Lernorts zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gelten weiterhin.

Im Musikunterricht darf draußen wieder gesungen werden, wenn die Klasse unter sich bleibt und der Mindestabstand von 1,5 m zur nächsten Person eingehalten wird.

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